Prostituierte - Anmeldung

Wenn Sie in Deutschland als Prostituierte arbeiten, müssen Sie sich anmelden (§ 3 ProstSchG). Für die Ausübung von Prostitution benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung.

Voraussetzungen:
Vor der Anmeldung bei der Stadt Neumarkt i.d.OPf. müssen Sie an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen (siehe auch "Benötigte Unterlagen"). Diese findet in Neumarkt i.d.OPf. beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. , Gesundheitsamt, Dr.-Grundler-Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. (nach Terminvereinbarung) statt.

Benötigte Unterlagen:
• Zwei biometrische Passfotos (nicht älter als drei Monate)
• Personalausweis oder Reisepass, beziehungsweise ein entsprechendes Ersatzdokument
• Nachweis einer gesundheitlichen Beratung nach §10 Abs. 1 ProstschG. Bitte beachten Sie: Bei der ersten Anmeldung darf dieser nicht älter als drei Monate sein

Besonderheiten / Sonstiges:
Anmeldungen werden nur nach Terminvereinbarung durchgeführt. Für die Anmeldebescheinigung werden Kosten in Höhe von 35 € erhoben. Sie können zusätzlich die Ausstellung einer Aliasbescheinigung zur anonymen Ausübung Ihrer Tätigkeit beantragen. Diese Bescheinigung enthält die gleichen Angaben wie die "normale" Anmeldebescheinigung nur ist sie nicht personalisiert, sondern enthält einen "Künstlernamen".

 Nichtdeutsche Staatsangehörige:
Bei nichtdeutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind gegebenenfalls die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte gibt die Ausländerbehörde. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch geführt. Hierzu werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei Bedarf hinzugezogen. Wir werden Sie zeitnah über die angebotenen Sprachen, deren zeitliche Verfügbarkeit und über die Möglichkeiten einer Terminvereinbarung informieren

Ihre Ansprechpartnerin:

Name Telefon Telefax Zimmer
Heiselbetz, Laura
09181 255-210 09181 255-219 Rathaus II, 1. OG, Zi. 11
Iosifidis, Katja
09181 255-211 09181 255-219 Rathaus II, 1. OG, Zi. 11

Rechtsamt

AdresseRechtsamt
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten