Spielerecht

  • Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb einer Spielhalle
  • Bestätigung über die Geeignetheit von Aufstellungsorten für Geldspielautomaten
  • Erteilung von Aufstellungserlaubnissen für Automatenaufsteller


Was ist mitzubringen:

  • Spielhallenerlaubnis:
    Zur persönlichen Antragstellung sind neben einem konkreten Sozialkonzept für die betreffende Spielhalle ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als 3 Monate), eine allgemeine Aufstellererlaubnis und ein Grundriss der Betriebsräume bzw. bei Neuerrichtung der Spielhalle eine Baugenehmigung beizubringen.

  • Geeignetheitsbescheinigung:
    Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch die allgemeine Aufstellerlaubnis sowie ggf. ein Lageplan beizubringen.

  • Aufstellerlaubnis:
    Nebem dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular sind noch ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als 3 Monate), eine Bescheinigung einer IHK über die Unterrichtung zum Spieler- und Jugendschutz sowie ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution beizubringen.

Gebühren:
Spielhallenerlaubnis: 150,- EUR bis 3.000,- EUR
Geeignetheitsbescheinigung: 30,- EUR bis 100,- EUR
Aufstellerlaubnis: 100,- EUR bis 2000,- EUR

Formulare:

Ihr Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Gottschalk, Daniel
Amtsleiter
09181 255-220 09181 255-239 Rathaus II, 1. OG, Zi. 15

Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung

AdresseAmt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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