Übermittlungssperren

Mit der Einrichtung einer Sperre können Sie der Übermittlung Ihrer Daten

  • an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgemeinschaft
    (§ 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz)
  • an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz)
  • aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)
  • an Adressbuchverlage
    (§ 50 Abs. 5 i.V. mit § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz)
  • an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (Nur für minderjährige Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich)
    (§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz)

widersprechen.

Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Das hierzu erforderliche Formular ist im Einwohnermeldeamt erhältlich.

Alternativ können Sie die Übermittlungssperren online einrichten lassen.


Gebühren:
Kostenfrei

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Frauenknecht, Alfred
Amtsleiter
09181 255-222 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 22
Polster, Gerhard
09181 255-236 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Wittmann, Ralf
09181 255-235 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27
Herzog, Sabine
09181 255-221 09181 255-233 Rathaus II, 2. OG, Zi. 27

Einwohnermeldeamt

AdresseEinwohnermeldeamt
Rathausplatz 2
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten

Donnerstags sind spontane Besuche ohne Terminvereinbarung möglich.


Dienstagnachmittag ist für die Beantragung von Ausweisdokumenten schulpflichtiger Kinder reserviert. Diese Termine können ausschliesslich telefonisch unter 09181 255-228 vereinbart werden.

Zu den restlichen Zeiten können Sie Termine online buchen

Organisationseinheiten