Werbeanlagen
Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m² Ansichtsfläche sind in der Regel baugenehmigungsfrei.
Allerdings kann auch für diese kleinen Werbeanlagen eine gesonderte Gestattung, z.B. eine Sondernutzungserlaubnis bei Benutzung öffentlicher Flächen erforderlich werden. Die Sondernutzungserlaubnis wird widerruflich erteilt.
Für baugenehmigungspflichtige Werbeanlagen ist ein Baugenehmigungsverfahren zu beantragen. Die Baugenehmigung wird widerruflich erteilt.
Was ist mitzubringen:
In der Regel sind (in 2-facher Ausfertigung) erforderlich:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Berechnung der Werbeanlage mit Baukosten
- Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und mit Unterschriften des Bauherrn und des Planfertigers
- Zeichnerische Darstellung der Werbeanlage im Maßstab 1:100 (Ansichten) mit Unterschriften des Bauherrn und des Planfertigers
Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen. Welche Unterlagen im Einzelfall mitzubringen sind, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.
Gebühren:
Für die Baugenehmigung zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderungen von Werbeanlagen werden je nach Größe Gebühren in Höhe von 10,00 EUR bis 3.000,00 EUR erhoben.
Wird die baugenehmigungspflichtige Werbeanlage auf öffentlichem Grund errichtet, wird neben der Baugenehmigungsgebühr eine Sondernutzungserlaubnisgebühr festgesetzt.
Fristen:
Die Baugenehmigung gilt grundsätzlich 4 Jahre, wenn sie im Bescheid nicht anders befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung schriftlich beantragt und dieser Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigungsbehörde zugegangen ist.
Ihre Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Finger,
Christian
|
09181 255-1623 | 09181 255-202 | Rathaus IV 2. OG, Zi. 201 | christian.finger@neumarkt.de |
Meyer,
Sabine
|
09181 255-1626 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201 | sabine.meyer@neumarkt.de |
Kirsch,
Andrea
|
09181 255-1624 | 09181 255-202 | Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201 | andrea.kirsch@neumarkt.de |