Werbeanlagen

Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m² Ansichtsfläche sind in der Regel baugenehmigungsfrei.

Allerdings kann auch für diese kleinen Werbeanlagen eine gesonderte Gestattung, z.B. eine Sondernutzungserlaubnis bei Benutzung öffentlicher Flächen erforderlich werden. Die Sondernutzungserlaubnis wird widerruflich erteilt.
Für baugenehmigungspflichtige Werbeanlagen ist ein Baugenehmigungsverfahren zu beantragen. Die Baugenehmigung wird widerruflich erteilt.

Was ist mitzubringen:
In der Regel sind (in 2-facher Ausfertigung) erforderlich:

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der Werbeanlage mit Baukosten
  • Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und mit Unterschriften des Bauherrn und des Planfertigers
  • Zeichnerische Darstellung der Werbeanlage im Maßstab 1:100 (Ansichten) mit Unterschriften des Bauherrn und des Planfertigers

Grundvoraussetzung für eine zügige Bearbeitung des Bauantrages sind vollständige und fehlerfreie Unterlagen. Welche Unterlagen im Einzelfall mitzubringen sind, entnehmen Sie bitte unserer Checkliste.


Gebühren:
Für die Baugenehmigung zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderungen von Werbeanlagen werden je nach Größe Gebühren in Höhe von 10,00 EUR bis 3.000,00 EUR erhoben.
Wird die baugenehmigungspflichtige Werbeanlage auf öffentlichem Grund errichtet, wird neben der Baugenehmigungsgebühr eine Sondernutzungserlaubnisgebühr festgesetzt.


Fristen:
Die Baugenehmigung gilt grundsätzlich 4 Jahre, wenn sie im Bescheid nicht anders befristet ist. Die Frist kann jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden, wenn das der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung schriftlich beantragt und dieser Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der Genehmigungsbehörde zugegangen ist.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Finger, Christian
09181 255-1623 09181 255-202 Rathaus IV 2. OG, Zi. 201
Meyer, Sabine
09181 255-1626 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201
Kirsch, Andrea
09181 255-1624 09181 255-202 Rathaus IV, 2. OG, Zi. 201

Bauordnungsverwaltung

AdresseBauordnungsverwaltung
Fischergasse 1, 2. OG
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag   8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag   8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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