Grabstellen: Grabmalgenehmigungen

Gemäß § 53 Abs. 1 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. bedürfen die Errichtung und jede Änderung von Grabmalen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Stadt Neumarkt i.d.OPf.

Was ist zu vorzulegen:
Dem Antrag auf Genehmigung von Grabmalen ist ein Formblatt mit entsprechender Skizze/Darstellung des geplanten Grabmals (§ 53 Abs. 2 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf.) beizufügen.
Dieses Formblatt liegt bei der Friedhofsverwaltung und bei den Neumarkter Steinmetzbetrieben auf.

Gebühren:
Für die Erteilung der Erlaubnis zur erstmaligen Aufstellung, zur Änderung oder Erneuerung eines Grabmals werden folgende Gebühren erhoben:

a) bei Urnennischenplatten 50,- EUR
b) bei Urnengräbern 70,- EUR
c) bei allen anderen Grabstätten 90,- EUR

Für Urnenbeisetzungen im Friedhain und in den anonymen Gräbern werden keine Genehmigungsgebühren erhoben.

Fristen:
Nach § 53 Abs. 3 der Bestattungssatzung der Stadt Neumarkt i.d.OPf. darf vor Erteilung der Genehmigung nicht mit den Arbeiten im Friedhof begonnen werden.

Ihre Ansprechpartner:

Name Telefon Telefax Zimmer
Götz, Marianne
09181 255-2676 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 101
Lang, Michael
09181 255-242 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105
Steger, Eugen
09181 255-241 09181 255-2679 Rathaus IV, 1. OG, Zi. 105

Friedhofsverwaltung

AdresseFriedhofsverwaltung
Fischergasse 1
92318   Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Organisationseinheiten